FAQs

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Sie möchten wissen, für wen die Mittel aus dem Wärmefonds gedacht sind? Oder interessiert Sie, wie Sie einen Antrag stellen können? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Wärmefonds.

Bitte beachten

Ab dem 15. März 2024 gelten neue Einkommensgrenzen für Antragsteller*innen, deren Netto-Einkommen unter der Münchner Armutgefährdungsschwelle liegt. Die neuen Netto-Einkommensgrenzen sind im Abschnitt "Münchner Armutgefährdungsschwelle" aufgeführt.

Den Antrag finden Sie hier:
Antrag Wärmefonds 2024

Sie haben im Jahr 2023 bereits einen Antrag gestellt und möchten 2024 einen neuen Antrag stellen? Dann wenden Sie sich bitte an Ihre bisherige Anlaufstelle.

Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da.
Kontakt 

Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag können Personen mit geringem Einkommen und mit Erstwohnsitz in München stellen.

Einkommensgrenzen, Vermögensgrenzen sowie weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie hier: Antragstellung

Ist der Wärmefonds nur für Kund*innen der SWM gedacht?

Nein. Alle Personen, die in der Stadt München wohnen, und Rechnungsempfänger*in einer Heizkostenabrechnung sind, können einen Antrag stellen.

Können Studierende und Auszubildende auch einen Antrag stellen?

Ja, Studierende und Auszubildende, die den Bezug von BaföG- bzw. BAB-Leistungen nachweisen können und einen eigenen Haushalt führen, können Mittel aus dem Wärmefonds beantragen.

Eine Antragstellung nach Variante 2 (geringes Nettoeinkommen, das unter der für München geltenden Armutsgefährdungsschwelle liegt) ist für Studierende und Auszubildende mit eigenem Haushalt nicht möglich.

Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie hier:
Antragstellung

Wie können Wohngemeinschaften einen Antrag stellen?

Jede Person, die in einer Wohngemeinschaft lebt und Mittel aus dem Wärmefonds beantragen möchte, muss einen eigenen Antrag stellen. Bei der Antragstellung wird jede*r Mitbewohner*in als weiteres Haushaltsmitglied im Antrag aufgeführt. Eine gemeinsame Antragstellung für die ganze Wohngemeinschaft ist nicht möglich.

Ist der*die Antragsteller*in nach Variante 2 (geringes Nettoeinkommen, das unter der für München geltenden Armutsgefährdungsschwelle liegt) anspruchsberechtigt, muss nur das eigene Nettoeinkommen und Vermögen im Antrag angegeben werden und nicht zusätzlich das der anderen Haushaltsmitglieder.

Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie hier: Antragstellung

Wo muss ich wohnen, um einen Antrag stellen zu dürfen?

Sie müssen Ihren Erstwohnsitz in der Stadt München haben.

Welche Dokumente muss ich mit meinem Antrag einreichen?

Um einen Antrag zu stellen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ausgefüllter Antrag Wärmefonds (ggf. mit Vollmacht)
  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel des*der Antragsteller*in (im Original) und aller Personen im Haushalt (in Kopie)
  • Letzte Jahresnebenkostenabrechnung (Heizkosten)
  • Weitere Unterlagen nach Variante 1 oder Variante 2 entnehmen Sie bitte dem Antrag auf Seite 5 oder hier:

Antragsteller *innen von Variante 1 (das sind Bezieher*innen von Wohngeld, Kinderzuschlag, von BaföG oder BAB mit eigenem Haushalt sowie Inhaber*innen eines grauen München-Passes) müssen eine der folgenden Unterlagen vorlegen können:

  • Grauer München-Pass
  • Wohngeldbescheid
  • Bescheid über den Kinderzuschlag
  • Bescheid über BaföG oder BAB

Antragsteller*innen von Variante 2 (das sind Personen, deren Nettoeinkommen unter der für München gelten Armutsgefährdungsschwelle liegt) müssen folgende Unterlagen vorlegen können:

  • Kontoauszüge des gesamten letzten Monats aller im Haushalt lebenden Personen oder alternativ
  • die vollständigen Einkommensnachweise

Wo kann ich einen Antrag stellen?

Alle Anlaufstellen für die Antragsstellung finden Sie hier: Anlaufstellen

Kann ich den Antrag auch postalisch oder per E-Mail stellen?

Nein, die Anträge können Sie nur vor Ort stellen. Alle Anlaufstellen für die Antragsstellung finden Sie hier: Anlaufstellen

Bitte bringen Sie, wenn möglich, den bereits ausgefüllten Antrag sowie die erforderlichen Dokumente mit. Infos zu den erforderlichen Dokumenten finden Sie hier

Benötige ich ein Bankkonto für die Antragstellung?

Ja, Sie benötigen ein deutsches Bankkonto.

Ist eine Terminvereinbarung für die Antragstellung vor Ort notwendig?

Nein, eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Sie können ohne Anmeldung zu den Öffnungszeiten der jeweiligen Anlaufstelle vorbeikommen.

Soll ich den Antrag bereits ausgefüllt mitbringen?

Ja, es ist wünschenswert, dass Sie den Antrag vorab ausdrucken und ausgefüllt mitbringen. Den Antrag finden Sie hier:

Antrag für 2024

Wie soll ich den Antrag ausfüllen?

Sie finden Ausfüllhinweise am Ende des Antrags.

Wie oft darf ich einen Antrag stellen?

Sie dürfen einen Antrag einmal jährlich stellen.

Dürfen mehrere Haushaltsmitglieder einen Antrag stellen?

Der Antrag darf nur von dem Haushaltsmitglied gestellt werden, das die Heizkostenabrechnung erhält (also Rechnungsempfänger*in ist). Im Antrag selbst werden aber alle Haushaltsmitglieder berücksichtigt.

Kann ich Mittel aus dem Wärmefonds in Vertretung der Person beantragen, die Rechnungsempfänger*in ist?

Ja. In dem Fall bringen Sie bitte eine ausgefüllte Vollmacht mit. Eine Muster-Vorlage finden Sie hier: Vollmacht

Gibt es Fristen für die Antragstellung?

Nein, es gibt keine Fristen für die Antragsstellung.

Wie hoch ist die Pauschale, die ich aus dem Wärmefonds erhalten kann?

In der Regel erhält ein Haushaltsvorstand 700 Euro, andere Personen erhalten 300 Euro. In bestimmten Haushaltskonstellationen ist es möglich, dass die Pauschale 300 Euro beträgt.

Fragen zur Höhe der Pauschale beantwortet Ihnen die Energie-Hotline der Diakonie München und Oberbayern. Sie können sie telefonisch unter 089/126991-5150 erreichen (Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 17 Uhr, nicht an Feiertagen).

Habe ich einen Anspruch auf Leistungen aus dem Wärmefonds?

Nein. Die Mittel aus dem Wärmefonds sind gegenwärtig auf 20 Millionen Euro beschränkt und sollen über zwei Jahre ausgeschüttet werden. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, auf die kein Anspruch besteht.

Wen kann ich bei Fragen kontaktieren?

Fragen zum Wärmefonds beantwortet Ihnen die Energie-Hotline der Diakonie München und Oberbayern. Sie können sie telefonisch unter 089/126991-5150 erreichen (Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 17 Uhr, nicht an Feiertagen).

Was ist der München-Pass?

Der München-Pass ist eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt München und ermöglicht eine Vielzahl von Vergünstigungen bei städtischen und nicht-städtischen Einrichtungen. Weitere Informationen finden Sie hier: München-Pass

Woher kommen die Mittel aus dem Wärmefonds?

Die SWM haben in den vergangenen Jahren umfangreich in Erneuerbare-Energien-Anlagen investiert und sind hier profitabel. Einen Teil davon haben sie eingesetzt, um einen Wärmefonds mit 20 Millionen Euro auszustatten, um Menschen in einkommensschwachen Haushalten in München zu unterstützen.

Wie lange wird es den Wärmefonds geben?

Den Wärmefonds wird es zwei Jahre (2023/2024) geben.

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