Mittel aus dem Wärmefonds beantragen
Sie wollen einen Antrag auf Mittel aus dem Wärmefonds stellen? Hier erfahren Sie, wer anspruchsberechtigt ist und wie die Antragstellung Schritt für Schritt abläuft.
Die Antragsstellung für 2023 ist nur bis zum 20. Dezember 2023 an den Anlaufstellen möglich. Bitte achten Sie bei der Antragsstellung auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.
Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da.
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Wer kann einen Antrag stellen?
Münchner Armutsgefährdungsschwelle
Die Münchner Armutsgefährdungsschwelle definiert die Beträge, unter denen Haushalte offiziell als armutsgefährdet eingestuft werden. Sie ist Grundlage für die maßgeblichen Einkommensgrenzen:
Die monatlichen Netto-Einkommensgrenzen sind ab 1. April 2023 folgende:
- Einpersonenhaushalt: 1.660 Euro
- Für jede weitere Person im Haushalt ab 14 Jahren: 830 Euro
- Für jede weitere Person im Haushalt unter 14 Jahren: 500 Euro
Daraus ergeben sich folgende beispielhafte Haushaltsnettoeinkommen im Monat:
- Einpersonenhaushalt: 1.660 Euro
- Zweipersonenhaushalt: 2.490 Euro
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Ein Erwachsener mit einem Kind unter 14 Jahren: 2.160 Euro
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Ein Erwachsener mit einem Kind über 14 Jahren: 2.490 Euro
- Zwei Erwachsene mit einem Kind unter 14 Jahren: 2.990 Euro
- Zwei Erwachsene mit einem Kind über 14 Jahren: 3.320 Euro
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Zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren: 3.490 Euro
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Zwei Erwachsene mit zwei Kindern über 14 Jahren: 4.150 Euro