Mittel aus dem Wärmefonds beantragen
Sie wollen einen Antrag auf Mittel aus dem Wärmefonds stellen? Hier erfahren Sie, wer anspruchsberechtigt ist und wie die Antragstellung Schritt für Schritt abläuft.
Der Wärmefonds läuft zum Jahresende aus. Eine Antragstellung war bis zum 08. November 2024 an den Anlaufstellen möglich. Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da.
Wer kann einen Antrag stellen?
Münchner Armutsgefährdungsschwelle
Die Münchner Armutsgefährdungsschwelle definiert die Beträge, unter denen Haushalte offiziell als armutsgefährdet eingestuft werden. Sie ist Grundlage für die maßgeblichen Einkommensgrenzen:
Die monatlichen Netto-Einkommensgrenzen sind ab 15. März 2024 folgende:
- Einpersonenhaushalt: 1.800 Euro
- Für jede weitere Person im Haushalt ab 14 Jahren: 900 Euro
- Für jede weitere Person im Haushalt unter 14 Jahren: 540 Euro
Daraus ergeben sich folgende beispielhafte Haushaltsnettoeinkommen im Monat:
- Einpersonenhaushalt: 1.800 Euro
- Zweipersonenhaushalt: 2.700 Euro
- Ein Erwachsener mit einem Kind unter 14 Jahren: 2.340 Euro
- Ein Erwachsener mit einem Kind über 14 Jahren: 2.700 Euro
- Zwei Erwachsene mit einem Kind unter 14 Jahren: 3.240 Euro
- Zwei Erwachsene mit einem Kind über 14 Jahren: 3.600 Euro
- Zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren: 3.780 Euro
- Zwei Erwachsene mit zwei Kindern über 14 Jahren: 4.500 Euro