Antragstellung

Mittel aus dem Wärmefonds beantragen

Sie wollen einen Antrag auf Mittel aus dem Wärmefonds stellen? Hier erfahren Sie, wer anspruchsberechtigt ist und wie die Antragstellung Schritt für Schritt abläuft.

Bitte beachten

Die Antragsstellung für 2023 ist nur bis zum 20. Dezember 2023 an den Anlaufstellen möglich. Bitte achten Sie bei der Antragsstellung auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.

Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da.
Kontakt

Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag stellen können Personen mit Erstwohnsitz in München, die:

  • Wohngeld beziehen.
  • Kinderzuschlag beziehen.
  • BaföG beziehen und einen eigenen Haushalt führen.
  • BAB beziehen und einen eigenen Haushalt führen.
  • einen grauen München-Pass besitzen.
  • ein monatliches Nettoeinkommen (als Einzelperson, Lebenspartner, Familie, etc. – ausgenommen sind Auszubildende und Studierende mit eigenem Haushalt) haben, das unter der Münchner Armutsgefährdungsschwelle liegt. Die jeweiligen Netto-Einkommensgrenzen finden Sie im Folgenden.

 

  • Die Person, die den Antrag stellt, muss Empfänger*in der Heizkostenjahresabrechnung sein!
  • Das Vermögen der im Antrag aufgeführten Personen darf folgende Freibetrags-Grenzen nicht überschreiten:  Erwachsene Personen ab 18 Jahren im Haushalt je 10.000 Euro, Kinder bis einschließlich 17 Jahre im Haushalt je 500 Euro.

 

Keinen Anspruch auf Mittel aus dem Wärmefonds haben Personen, die:

  • Leistungen vom Jobcenter München (Bürgergeld nach dem SGB II) erhalten.
  • Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) erhalten.
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.

Münchner Armutsgefährdungsschwelle

Die Münchner Armutsgefährdungsschwelle definiert die Beträge, unter denen Haushalte offiziell als armutsgefährdet eingestuft werden. Sie ist Grundlage für die maßgeblichen Einkommensgrenzen:

 

Die monatlichen Netto-Einkommensgrenzen sind ab 1. April 2023 folgende:

  • Einpersonenhaushalt: 1.660 Euro
  • Für jede weitere Person im Haushalt ab 14 Jahren: 830 Euro
  • Für jede weitere Person im Haushalt unter 14 Jahren: 500 Euro

Daraus ergeben sich folgende beispielhafte Haushaltsnettoeinkommen im Monat:

  • Einpersonenhaushalt: 1.660 Euro
  • Zweipersonenhaushalt: 2.490 Euro
  • Ein Erwachsener mit einem Kind unter 14 Jahren: 2.160 Euro

  • Ein Erwachsener mit einem Kind über 14 Jahren: 2.490 Euro

  • Zwei Erwachsene mit einem Kind unter 14 Jahren: 2.990 Euro
  • Zwei Erwachsene mit einem Kind über 14 Jahren: 3.320 Euro
  • Zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren: 3.490 Euro

  • Zwei Erwachsene mit zwei Kindern über 14 Jahren: 4.150 Euro

Einen Antrag stellen: So funktioniert es

1. Antrag ausdrucken und ausfüllen

Drucken Sie den Antrag aus und füllen Sie die Felder so gut es geht aus. Falls Sie keine Möglichkeit zum Drucken haben, erhalten Sie die Anträge auch vor Ort.

Antrag zum Drucken öffnen

 

2. Weitere Unterlagen mitbringen

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zum Antrag weitere Unterlagen erforderlich sind. Welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, entnehmen Sie bitte dem Antrag oder den FAQs. Bitte bringen Sie alle Unterlagen zur Antragstellung mit, damit der Antrag gleich bearbeitet werden kann!

Zu den FAQs

 

3. Antrag und Unterlagen vor Ort abgeben *

Kommen Sie an einem unserer Standorte vorbei, um den Antrag abzugeben. Dafür benötigen Sie keinen Termin. Wir helfen Ihnen gegebenenfalls auch beim Ausfüllen des Antrags.

Standorte in der Übersicht

* Wichtiger Hinweis: Die Person, die den Antrag stellt, muss Empfänger*in der Heizkostenjahresabrechnung sein!

Kann die beantragende Person den Antrag vor Ort nicht persönlich stellen, benötigt die vertretende Person (z. B. Ehefrau/Ehemann) eine unterschriebene Vollmacht sowie eine Ausweiskopie der Person, die auf dem Antrag als Antragsteller*in angegeben ist!

Vollmacht herunterladen