Wichtige Infos!

Der Wärmefonds läuft zum Jahresende aus. Eine Antragstellung war bis zum 08. November 2024 an den Anlaufstellen möglich. Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da.

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Mittel aus dem Wärmefonds beantragen

Mittel aus dem Wärmefonds beantragen

Sie wollen einen Antrag auf Mittel aus dem Wärmefonds stellen? Hier erfahren Sie, wer anspruchsberechtigt ist und wie die Antragstellung Schritt für Schritt abläuft.

Bitte beachten

Der Wärmefonds läuft zum Jahresende aus. Eine Antragstellung war bis zum 08. November 2024 an den Anlaufstellen möglich. Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da.

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Kontakt 

Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag stellen können Personen mit Erstwohnsitz in München, die:

  • Wohngeld beziehen.
  • Kinderzuschlag beziehen.
  • BaföG beziehen und einen eigenen Haushalt führen.
  • BAB beziehen und einen eigenen Haushalt führen.
  • einen grauen München-Pass besitzen.
  • ein monatliches Nettoeinkommen (als Einzelperson, Lebenspartner, Familie, etc. – ausgenommen sind Auszubildende und Studierende mit eigenem Haushalt) haben, das unter der Münchner Armutsgefährdungsschwelle liegt. Die jeweiligen Netto-Einkommensgrenzen finden Sie im Folgenden.

 

  • Die Person, die den Antrag stellt, muss Empfänger*in der Heizkostenjahresabrechnung sein!
  • Das Vermögen der im Antrag aufgeführten Personen darf die Freibetrags-Grenzen von 15.500 Euro pro Person nicht überschreiten.

 

Keinen Anspruch auf Mittel aus dem Wärmefonds haben Personen, die:

  • Leistungen vom Jobcenter München (Bürgergeld nach dem SGB II) erhalten.
  • Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) erhalten.
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.

Münchner Armutsgefährdungsschwelle

Die Münchner Armutsgefährdungsschwelle definiert die Beträge, unter denen Haushalte offiziell als armutsgefährdet eingestuft werden. Sie ist Grundlage für die maßgeblichen Einkommensgrenzen:

 

Die monatlichen Netto-Einkommensgrenzen sind ab 15. März 2024 folgende:

  • Einpersonenhaushalt: 1.800 Euro
  • Für jede weitere Person im Haushalt ab 14 Jahren: 900 Euro
  • Für jede weitere Person im Haushalt unter 14 Jahren: 540 Euro

Daraus ergeben sich folgende beispielhafte Haushaltsnettoeinkommen im Monat:

  • Einpersonenhaushalt: 1.800 Euro
  • Zweipersonenhaushalt: 2.700 Euro
  • Ein Erwachsener mit einem Kind unter 14 Jahren: 2.340 Euro
  • Ein Erwachsener mit einem Kind über 14 Jahren: 2.700 Euro
  • Zwei Erwachsene mit einem Kind unter 14 Jahren: 3.240 Euro
  • Zwei Erwachsene mit einem Kind über 14 Jahren: 3.600 Euro
  • Zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren: 3.780 Euro
  • Zwei Erwachsene mit zwei Kindern über 14 Jahren: 4.500 Euro

Einen Antrag stellen: So funktioniert es

1. Antrag ausdrucken und ausfüllen

Drucken Sie den Antrag aus und füllen Sie die Felder so gut es geht aus. 

Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung nur bis zum 08. November 2024 möglich war.

 

2. Weitere Unterlagen mitbringen

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zum Antrag weitere Unterlagen erforderlich sind. Welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, entnehmen Sie bitte dem Antrag oder den FAQs. Bitte bringen Sie alle Unterlagen zur Antragstellung mit, damit der Antrag gleich bearbeitet werden kann!

Zu den FAQs

 

3. Antrag und Unterlagen vor Ort abgeben *

Kommen Sie an einem unserer Standorte vorbei, um den Antrag abzugeben. Dafür benötigen Sie keinen Termin. Wir helfen Ihnen gegebenenfalls auch beim Ausfüllen des Antrags.

Standorte in der Übersicht

* Wichtiger Hinweis: Die Person, die den Antrag stellt, muss Empfänger*in der Heizkostenjahresabrechnung sein!

Kann die beantragende Person den Antrag vor Ort nicht persönlich stellen, benötigt die vertretende Person (z. B. Ehefrau/Ehemann) eine unterschriebene Vollmacht sowie eine Ausweiskopie der Person, die auf dem Antrag als Antragsteller*in angegeben ist!

Dokumente zum Downloaden, Ausdrucken und Nachlesen

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