Mittel aus dem Wärmefonds beantragen
Sie wollen einen Antrag auf Mittel aus dem Wärmefonds stellen? Hier erfahren Sie, wer anspruchsberechtigt ist und wie die Antragstellung Schritt für Schritt abläuft.
Wer kann einen Antrag stellen?
Münchner Armutsgefährdungsschwelle
Die Münchner Armutsgefährdungsschwelle definiert die Beiträge, unter denen Haushalte offiziell als armutsgefährdet eingestuft werden.
Die monatlichen Netto-Einkommensgrenzen sind folgende:
- Einpersonenhaushalt: 1.540 Euro
- Für jede weitere Person im Haushalt ab 14 Jahren: 770 Euro
- Für jede weitere Person im Haushalt unter 14 Jahren: 460 Euro
Daraus ergeben sich folgende beispielhafte Haushaltsnettoeinkommen im Monat:
- Einpersonenhaushalt: 1.540 Euro
- Zweipersonenhaushalt: 2.310 Euro
-
Ein Erwachsener mit einem Kind unter 14 Jahren: 2.000 Euro
-
Ein Erwachsener mit einem Kind über 14 Jahren: 2.310 Euro
- Zwei Erwachsene mit einem Kind unter 14 Jahren: 2.770 Euro
- Zwei Erwachsene mit einem Kind über 14 Jahren: 3.080 Euro
-
Zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren: 3.230 Euro
-
Zwei Erwachsene mit zwei Kindern über 14 Jahren: 3.850 Euro